Praxisschilder - worauf Arztpraxen achten sollten

Um auf ihre Leistungen und Angebote aufmerksam machen zu können, unterliegen Ärzte gesetzlichen Vorschriften. Durch die Bundeskammer der Ärzte sind berufswidrige Werbung für Ärzte verboten. Hierunter fallen z.B.Verbote zur Werbung durch Flyer, Flugblätter, Plakatieren mit Werbeträgern, Trikotwerbung oder auch eine Angabe von Referenzen. Nicht untersagt ist es Ärzten jedoch mit einem Praxisschild auf das eigene Angebot aufmerksam zu machen. Da es insbesondere im Bereich der Ärzte auf die Vermittlung von Vertrauen ankommt, sollten gerade Arztpraxen bei der Auswahl eines Praxisschild auf die Qualität und Seriosität des Schildes achten. Praxisschilder aus Edelstahl vermitteln durch stilvolle und hochwertige Optik und Verarbeitung hohe Qualitätsansprüche und schaffen auf den Blick einen vertrauensstärkenden Eindruck. Für den Zusammenschluss mehrerer Praxen z.B. in einem Ärztehaus, bieten sich Schildersysteme aus Edelstahl zur Anbringung mehrerer Schilder an.