Wer selbst künstlerisch tätig ist, weiß, wie schwierig sich die "Geburt" eines eigenen Werkes oft darstellt. Ebenso verhält es sich beim Schreiben von Romanen, beim Verfassen wissenschaftlicher Werke oder beim Kreieren eines zündenden Werbetextes. Das alles wird gern als geistiges Eigentum bezeichnet und unterliegt dem Schutz des Urheberrechts. Auch die Erfinder neuer Computerprogramme genießen den Schutz des Urheberrechts. Dabei spielt es keine Rolle, ob das neue Programm von einer einzigen Person oder einer Gruppe von Tüftlern ersonnen wurde. Das Urheberrecht Software schützt die neue Entdeckung vor unberechtigtem Zugriff von unbeteiligten Dritten. Denn niemand möchte sich das oft mühsam erarbeitete Ergebnis zahlloser Überlegungen und oft auch schlafloser Nächte stehlen lassen. Ist der Fall der Fälle dennoch eingetreten und ein Text, ein Videospiel oder ein Musikstück in die falschen Hände geraten, hilft oft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt, um die Dinge wieder ins rechte Lot zu rücken. Ein Fachanwalt für Urheberrecht weiß, was dann zu tun ist, und wird die erforderlichen Schritte in die Wege leiten, um dem Erfinder sein geistiges Eigentum wieder zu verschaffen. Im Gegensatz zum Patent tritt der Urheberschutz kraft Gesetzes ein. Das bedeutet, dass man sein wie auch immer geartetes Werk nicht erst "anmelden" muss, um als Schöpfer respektive Urheber des Produkts zu gelten. Rechtlichen Schutz benötigt ein Urheber jedoch dann, wenn unbefugte Nutzer beispielsweise ein Musikwerk widerrechtlich vervielfältigen oder unter eigenem Namen veröffentlichen. Gleiches gilt bei Produkten wie Romanen, Artikeln in Fachzeitschriften, wissenschaftlichen Aufsätzen oder Internetbeiträgen. Der Schutz eines Werkes beträgt gemäß Urheberrecht genau 70 Jahre über den Tod des jeweiligen Verfassers hinaus. Sobald das Urheberrecht erloschen ist, kann das Werk von jedem genutzt werden.