Eine Kündigung endet oft im Vergleich

Entgegen anders lautender Gerüchte können sich Arbeitgeber in Deutschland durchaus von ihren Mitarbeitern trennen, ohne dass sie von den Arbeitsgerichten zurück gepfiffen werden. Das Arbeitsrecht mag für viele Arbeitgeber eher hinderlich erscheinen, es hat jedoch zu allererst den Zweck für klare Verhältnisse zu sorgen. So ist es einem Arbeitgeber tatsächlich verwehrt, einen Mitarbeiter ohne jeden Grund von heute auf morgen an die frische Luft zu setzen. Das Arbeitsrecht will solche willkürlichen personellen Maßnahmen ausdrücklich unterbinden.
 
Arbeitgeber, die von ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen wollen, benötigen vielmehr in jedem Fall einen Grund für die Trennung von dem Mitarbeiter. Dieser Kündigungsgrund muss im Zweifel auch einer gerichtlichen Prüfung standhalten.
Vor den Arbeitsgerichten enden viele Prozesse in einem Vergleich. Das hat den Vorteil, dass der Richter kein Urteil zu verfassen braucht und die beteiligten Anwälte mehr Geld verdienen, als dies im Falle eines Urteils der Fall wäre. Auch wird mit einem Vergleich vermieden, dass entweder Kläger oder Beklagter als Sieger oder Verlierer vom Platz gehen müssen. Jede Partei gibt ein wenig nach und mit dem so gefundenen Kompromiss können am Ende beide gut leben.