Halogenlampen

Schon im Dezember 2008 gab die EU-Kommission bekannt, dass auf Grundlage der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG es stufenweise Herstellungs- und Vertriebsverbote für Glühlampen geben wird bzw. für Lampen mit einer geringen Energieeffizienz. Diese musste in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Allerdings bleibt auch heute noch der Verkauf von bereits in den Verkehr gebrachten Glühlampen erlaubt. Das heißt hat ein Kaufhaus einen sehr hohen Lagerbestand an auch schon verbotenen Glühbirnen nach Edison, so darf das Kaufhaus diese auch weiterhin verkaufen. Dies kommt natürlich den Verbrauchern entgegen, die sofort nach er Bekanntgabe des Verkaufsverbots ab Herbst 2009 damit begonnen hatten Hamsterkäufe zu starten. Das heißt alle Käuferhäuser und Verbrauchermärkte nach entsprechenden Leuchtmitteln regelrecht durchforsteten. Doch es sind nicht nur Glühlampen a la Edison, die auf der Abschussliste stehen, sondern auch einige Halogenlampen. Auch dies ist in der Mitte April 2009 in Kraft getretenen EG-Verordnung 244/2009 festgehalten. Seit September 2009 dürfen keine 100 Watt Glühbirnen der Energieeffizienzklasse C und der Energieeffizienzklasse E verkauft werden. Seit September 2010 auch keine 75 Watt Glühbirnen mehr der Energieeffizienzklasse C und auch nicht der Energieeffizienzklasse E. Wenn dann ab September 2012 auch keine Leuchtmittel der Energieeffizienzklasse C mehr verkauft werden dürfen, dann auch keine Halogenlampen mehr, die über diese Energieeffizienzklasse hinauskommen. Auf die Niedervolt-Halogenlampen trifft dies nicht zu, weil die nicht in Energieeffizienzklassen eingeteilt werden.