Die MPU ist kein Grund sich zu schämen

Der Sinn eines MPU-Gutachtens, das durch den MPU („Idiotentest“) durchgeführt wird, ist die Erstellung einer Prognose über die Verkehrsbewährung und Verkehrstauglichkeit des Antragstellers bzw. des zu prüfenden Kandidaten. Diese Prognose in Form des MPU-Gutachten ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage, die sich zum einen auf Fakten und zum anderen auf das Erfahrungswissen der Prüfungskommission stützt, und eine Vorhersage über die Verhaltensentwicklung des künftigen Verkehrsteilnehmers in der Zukunft treffen soll. Dabei sind die benötigten Fakten offenkundig, da sie sowohl in der Führerscheinakte als auch im Verkehrszentralregister dokumentiert wurden und dort jederzeit durch die prüfende Behörde abrufbar sind.
Das MPU-Gutachten ist dann positiv, wenn die Prognose günstig ausfällt, das heißt, wenn es möglich ist, die Zweifel der Fahrerlaubnisbehörde durch verkehrspsychologische und verkehrsmedizinische Befunde und Vorhersagen auszuräumen. Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde ist es, im Anschluss an die MPU („Idiotentest“) und vor einer Neuerteilung des Führerscheins zu prüfen, ob das erstellte Gutachten nachvollziehbar und komplett widerspruchsfrei ist.
Es wird weiterhin überprüft, ob die gesetzlich festgelegten inhaltlichen und formalen Richtlinien eingehalten und die Standards somit erfüllt wurden. Dazu gehört auch die Beachtung und Einhaltung der jeweils zutreffenden Beurteilungskriterien und die Beachtung und Einhaltung der sogenannten Leitlinien zur Kraftfahrereignung in ihrer jeweils gültigen Form.
In diesem Zusammenhang ist die Fahrerlaubnisbehörde aber auch berechtigt, Gutachten abzulehnen, die ihrer Meinung nach im Einzelfall nicht den Qualitätsstandards entsprechen, bzw. die nach Auffassung der Behörde begründete Zweifel an ihrer Objektivität aufkommen lassen. Deshalb gibt es aufwendige Kontrollen, um die Qualität der Gutachten bzw. den MPU („Idiotentest“) zu überwachen und die jeweilige Qualitätssicherung zu gewährleisten.