Selbstanzeige beim FA: Trotz Datenankaufs noch möglich

Geht es um die Testamentsgestaltung, so muss alles auf den Tisch kommen. Hat ein Klient zum Beispiel erfahren, dass er an einer unheilbaren Krankheit leidet, so macht er aber meist auch auf eine andere Art und Weise "reinen Tisch", und zwar auch mit seinem Gewissen. Denn viele Deutsche haben in der Schweiz Schwarzgeld auf einem Konto. Dieses Geld haben sie unversteuert direkt in die Schweiz gebracht, und zwar persönlich, nicht per Überweisung und damit nicht nachprüfbar für die deutschen Steuerfahnder. Nun wurde vor einiger Zeit durch die Behörden veranlasst, dass Schweizer Bankdaten angekauft wurden. Den Betroffenen, also den Steuerbürgern, die Schwarzgeld in die Schweiz gebracht hatten bzw. dort geerbt haben, stehen nur vor der schwierigen Frage, ob und wie sie sich verhalten sollen. Bis es zu Ermittlungen gegen Einzeln kommt wird noch einige Zeit vergehen. Daher gilt: Selbstanzeige Trotz Datenankaufs noch möglich! Allerdings ist hier keine Zeit mehr zu verlieren. Denn das bewusste Verschweigen der Zinserträge aus dem Guthaben in der Schweiz war schlichtweg Steuerhinterziehung. Und auch wenn man das Geld dort geerbt hat und dieses in Familientradition dort belässt, macht man sich letztlich strafbar. Doch durch die rechtzeitige Selbstanzeige kann man seine Weste wieder reinwaschen. Straffreiheit herrscht solange, bis keine Strafanzeige eingegangen ist.