So reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung

Das Verschicken von Abmahnungen ist in den letzten Jahren beinahe so eine Art Volkssport geworden. Wenn Sie selbst eine Abmahnung erhalten, sollten Sie stets so früh wie möglich einen Anwalt hinzuziehen, denn bei der Reaktion auf ein solches Schreiben kann man leider viel falsch machen.

Einfach nicht reagieren

Den Kopf in den Sand zu stecken und nicht zu reagieren ist bei unberechtigten Abmahnungen eine gerne gewählte Vorgehensweise. Allerdings ist sie nicht besonders schlau, denn der Abmahnende kann dadurch veranlasst eine einstweilige Verfügung erwirken und schließlich auch noch ein Abschlussschreiben verfassen lassen, was weitere Kosten auf den Plan ruft.

Schutzschrift
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, kann dieser eine Schutzschrift beim Gericht hinterlegen. Dadurch wird es für den Abmahnenden unmöglich, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, ohne dass vorher eine mündliche Verhandlung durchgeführt wird.

Die Unterlassungserklärung
Teil einer Abmahnung ist gewöhnlich auch die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese sollte jedoch höchstens dann unverändert abgegeben werden, wenn der Sachverhalt in allen Belangen richtig ist. Dies schätzt jedoch besser ein Rechtsanwalt ein als der Laie. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um völlig überteuerte Vertragsstrafen zu vermeiden.

Alternativ hierzu haben Sie auch die Möglichkeit, eine negative Feststellungsklage einzureichen, wenn Sie sicher sind, dass die Abmahnung vollständig zu Unrecht erteilt wurde.