Zeitarbeit: Arbeitsvertrag

Die Zeitarbeit liegt im Trend. Immer mehr Unternehmen entscheiden sich für Leiharbeitnehmer, um ihre Stellen zu besetzen. Die Personaldienstleistung ist für Arbeitnehmer meist zwar nur die zweite Wahl, stellt aber ein Sprungbrett aus der Beschäftigungslosigkeit dar. Viele Leiharbeiter verfügen auch noch nicht über ausreichend Berufserfahrung und probieren sich über die Zeitarbeit in verschiedenen Betrieben aus. Arbeitnehmer, die sich für die Zeitarbeit entscheiden, sollten nach Möglichkeit bei einer Zeitarbeitsfirma unterschreiben, die in einem Berufsverband der Leiharbeit Mitglied ist. Hier gelten besondere Qualitätsvorschriften. Jede Personalvermittlung benötigt zudem eine behördliche Erlaubnis, um dem Gewerbe Zeitarbeit nachgehen zu dürfen. Die Seriosität eines Zeitarbeitsunternehmens wird auch mit ordentlichen Geschäftsräumen und einem professionell geführten Bewerbergespräch zum Ausdruck gebracht. Bei windigen Firmen sollte man hingegen gleich auf dem Absatz kehrt machen – es gibt genügend gute Adressen für die Zeitarbeit! Meist werden in der Leiharbeit unbefristete Arbeitsverträge vereinbart. Das Zeitarbeitsunternehmen übernimmt dabei alle üblichen Pflichten von der Lohnzahlung bis zu den Sozialabgaben. Kündigungsschutz und Mutterschutz sind auch für die Leiharbeit verpflichtend. Im Arbeitsvertrag wird die Art der vereinbarten Tätigkeit (z.B. Call Center Agent) aufgeführt, weiterhin wie üblich der Vertragsbeginn, die Dauer des Arbeitsverhältnisses, die Urlaubstage, die Arbeitszeiten, das Einsatzgebiet und etwaige Zuschüsse. Wenn das Zeitarbeitsunternehmen einen passenden Arbeitsauftrag für den neuen Mitarbeiter hat, erfolgt zunächst ein kurzes Vorstellungsgespräch beim zukünftigen Entleihunternehmen. Wenn Kundenunternehmen und Zeitarbeiter sich einig werden, kommt der Arbeitseinsatz zu Stande. Heute sind die Arbeitseinsätze in der Zeitarbeit übrigens nicht mehr zeitlich begrenzt – Leiharbeiter können auch länger als ein halbes Jahr in einem Kundenunternehmen eingesetzt werden.