Autokennzeichen für den privaten Gebrauchtwagenkauf

Wer privat ein gebrauchtes Auto kauft, findet das beste Schnäppchen oft in einer anderen Stadt. Um einen versicherten Transfer dieses Autos zum Zielort zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber 1998 ein spezielles Autokennzeichen, das so genannte Kurzzeitkennzeichen, eingeführt.
Das Kurzzeitkennzeichen weist zahlreiche Besonderkeiten auf und ist speziell für private Autobesitzer, nicht jedoch für Autohändler, gedacht. Das Kennzeichen ist nur 5 Tage lang gültig. Der Autokauf und der Transfer zum Zielort müssen also innerhalb dieser festen Zeitspanne durchgeführt werden. Voraussetzung für die Erteilung des Kurzzeitkennzeichens ist der Abschluss einer speziellen Versicherung, die wenigstens diese fünf Tage umfasst.
Zu erkennen ist das Autokennzeichen an einem gelben Farbfeld, auf dem die Laufzeit der Autoversicherung angegeben ist. Weitere genehmigte Verwendungszwecke des Kurzzeitkennzeichens sind Prüfungs- und Probefahrten.