Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung unterscheidet sich nicht nur bei den Leistungen vom gesetzlichen Krankenversicherungssystem. Auch bei der Beitragskalkulation gibt es enorme Unterschiede. So wird in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung der Beitrag ausschließlich in Abhängigkeit des Bruttoeinkommens ermittelt. Wer viel verdient, zahlt auch einen hohen Beitrag, ohne dass er dafür eine bessere Leistung in Anspruch nehmen kann. Durch die Beitragsbemessungsgrenze wurde zwar ein maximales Limit der Beitragsbelastung eingeführt, doch müssen Gutverdiener zwischenzeitlich gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber mehr als 600 Euro für den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufwenden.
Ganz anders sieht es dagegen bei der privaten Krankenversicherung aus. Hier wird der Beitrag nach folgenden Faktoren ermittelt. Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand und Leistungsumfang des gewählten Tarifes. So wird im privaten System eine individuelle Versicherungsprämie ermittelt. Um auch im Rentenalter die Beiträge bezahlbar zu halten, wird zusätzlich die sogenannte Alterungsrückstellung einkalkuliert. Durch dieses Kalkulationsverfahren, schafft die private Krankenversicherung im Gegensatz zum gesetzlichen Krankenversicherungssystem schon heute eine enorme Rücklage für später.
So konnten im Jahre 2007 die ca. 8,5 Millionen privat krankenversicherte Personen auf eine Alterungsrückstellung in Höhe von fast 120 Milliarden Euro zurückgreifen. Angesicht der Tatsache, dass die gesetzliche Krankenversicherung für Ihre fast 74 Millionen Versicherte keinerlei Rücklage gebildet hat, muss man sich eigentlich als gesetzlich versicherter Rentner wesentlich mehr Sorgen um die Beitragslast im Alter machen, als wenn man sich für das private Krankenversicherungssystem entschieden hat.