Beratungspflicht der GKV

Die Beratungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen ist eine der wichtigsten Pflichten der Mitarbeiter einer gesetzlichen Krankenkasse. Es fängt schon damit an, wenn ein Kunde eine Versicherung abschließen möchte. Hier ist es Sinn und Zweck dem Kunden deutlich die Bestimmungen der jeweiligen Krankenkasse zu erläutern und dem Kunden Fragen ehrlich uns ausführlich zu beantworten, damit auch diese eine vernünftige Entscheidung für sich persönlich treffen kann. Denn auch der Wettbewerb unter den Krankenkassen sollte fair bleiben.
In manchen Fällen sind auch andere Träger mitverantwortlich für eine ausgiebige Beratung. Zum Beispiel haben die Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen bei einem Arbeitsunfall mit Rehabilitationsmaßnahmen die vorrangige Beratungspflicht. Doch ist es auch in dem Sinne Beratungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, die Versicherten an den richtigen Ansprechpartner bzw. die richtige Institution zu verweisen.
Die Beratungspflicht beinhaltet allerdings nicht nur das Erteilen von Auskünften – nein das Beratungsgebiet geht noch weit darüber hinaus. Kassen müssen oft bei gestellten Anträgen zu bestimmten Leistungen auf bestimmte Unklarheiten hinweisen und um Nachbesserungen bitten.  Hier ist eine ausführliche Beratung unerlässlich für die Versicherten.
Die gesetzliche Krankenkasse arbeitet also Hand in Hand mit ihren Versicherten und bietet einem eine breite Palette an Leistungen. Wichtig ist vor Abschluss eines Vertrages zu vergleichen und sich ausreichend beraten zu lassen.