Die Berufsunfähigkeitsversicherung - Absicherung des Humankapitals

Am Anfang des Berufslebens besteht der größte Teil des Gesamtvermögens aus dem Humankapital. Dabei ist das Humankapital im engeren Sinne der heutige Wert des zukünftigen Arbeitseinkommens.
Verdeutlichen wir das an einem Beispiel:
 
Ein 30 jähriger Akademiker mit einem Jahreseinkommen von 40.000 EUR hat bis zu seinem Renteneintritt noch 37 Berufsjahre vor sich. Der Einfachheit halber nehmen wir an, dass die jährlichen Gehaltssteigerungen immer genau die Inflation ausgleichen. Der Wert des Humankapitals beträgt hier 1.48 Millionen EUR. Mit einem Teil dieses Kapitals bestreitet der Akademiker sein wirtschaftliches Leben, also Kosten wie Essen, Miete, Mobilität und Urlaub.
 
Fällt das Einkommen durch eine Erkrankung oder einen Unfall von heute auf morgen weg, gerät man sehr leicht in eine finanzielle Schieflage. Der Lebensstandard ist bedroht und wer sich hier auf die gesetzlichen Leistungen verlässt, kann böse Überraschungen erleben. Die Versorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel nicht ausreichend. Wird die Person berufsunfähig und ist nach 1961 geboren, wird lediglich eine Erwerbsminderungsente (EMI-Rente) vom Staat gezahlt. Auch der Berufsschutz ist weggefallen, d.h. es kann abstrakt auf irgendeine Tätigkeit verwiesen werden, die nicht der Qualifikation und der Lebensstellung des Akademikers entspricht. Gleiches gilt natürlich für Arbeiter und Nichtakademiker. Im Durchschnitt erhält ein Arbeitnehmer bei Zahlung der vollen Erwerbsminderungsrente heute nur ca. 34% des letzen Bruttoeinkommens.
 
Fazit: Aufgrund der reduzierten Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung und der hohen Anforderung der Versorgungswerke, benötigt jeder eine private Berufsunfähigkeitsrente, der auf seine Arbeitskraft bei der Einkommenserzielung angewiesen ist. Dann ist die Berufsunfähigkeitsversicherung essentiell und die einzige Möglichkeit, den Lebensunterhalt zu sichern.
 
Im Leistungsfall zahlt das Versicherungsunternehmen dem Versicherten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente maximal bis zum Rentenbeginn. Das Ablaufalter kann individuell vereinbart werden und in der Praxis laufen diese Policen bis zu einem Endalter von 60 bis 65 Jahren. Die Voraussetzungen sind in der Regel erfüllt, wenn die versicherte Person eine Minderung der Arbeitskraft um mindestens 50% nachweisen kann. Die Top-Policen verzichten dabei auf die sogenannte abstrakte Verweisung, bei der Versicherte auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden können. Gerade in diesem Punkt unterscheidet sich die private Absicherung besonders deutlich von der unzureichenden gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
 
Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsrente bieten sogenannte Dread Desease Policen durch eine Absicherung bei vorher definierten Krankheiten oder unfallbedingten Folgeerscheinungen. Die englische Bezeichnung, die dieser Versicherungstypus trägt, lässt sich am besten mit „Versicherung gegen schwere, gefürchtete Krankheiten“ ins Deutsche übersetzen.
 
Wer seine Existenzgrundlage bis heute noch nicht gesichert hat, ist gut beraten noch in 2011 einen Vertrag abzuschließen. Ab Januar 2012 sinkt der Garantiezins von Lebensversicherungen auf 1,75 Prozent (aktuell 2,25 Prozent). Betroffen ist auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, denn auch in den BU-Policen wird mit Garantiewerten gerechnet. Somit ist klar, dass neue Verträge ab 2012 höhere Beiträge erfordern, um das angemessene Maß der Absicherung gegen Invalidität im Ernstfall zu erzielen.