Deutsche Kautionskasse

Wer sich entschlossen hat umzuziehen, der spart in der Regel schon Monate zuvor ein wenig Geld, um dann dem Vermieter auch die Mietkaution zahlen zu können mit der ersten Monatsmiete. Die vom alten Vermieter ist in der Regel zu diesem Zeitpunkt noch nicht da, ebenso wenig wie die Abrechnung von der alten Mietwohnung. Das dauert, weil der bisherige Vermieter erst einmal das Sparbuch kündigen muss (und dies dauert 3 Monate). Da kommt einem Mieter sicherlich der Vorschlag von seinem künftigen Vermieter ganz recht, wenn dieser vorschlägt dass der Mieter anstatt die Mietkaution, die der Sicherheit für den Vermieter dient, mit der ersten Monatsmiete zu zahlen eine Mietkautionsbürgschaft durch die Deutsche Kautionskasse ausstellen lassen soll. Denn auch durch diese besteht für den Vermieter absolute Sicherheit wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommen sollte oder nach dem Auszug Reparaturen anfallen. Auch die Bürgschaft, über die sich sowohl Mieter wie auch Vermieter Informationen über die Webseite www.kautionskasse.de einholen können, deckt nicht bezahlte Mieten oder Schäden ab, welche durch den Mieter verursacht wurden. Der Mieter hat daraus den Vorteil, dass er nicht die komplette Mietkaution in einem Betrag aufbringen muss. Jährlich zahlt der Mieter nämlich nur 5 Prozent des gesamten Mietkautionsbetrages, der laut Mietvertrag gezahlt werden muss.