Einfach, praktisch, gut: Der Kfz Versicherungsvergleich

Viele Europäer stöhnen 2012 unter der erhöhten Steuerlast und der nach oben kletternden Inflation. Die Löhne bleiben gleich und die Lebenserhaltungskosten steigen – viele müssen ihre Ausgaben genau kalkulieren. Wer etwas sparen möchte, der sollte sich seine Kfz-Versicherung genau anschauen. Denn ein Kfz Versicherungsvergleich kann eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr bringen! Viele Plattformen im Netz bieten den Kfz Versicherungsvergleich an. Dabei müssen nur die Daten zu dem Fahrzeug und zum Fahrer eingegeben werden und schon wird eine Liste präsentiert, die die günstigsten Tarife für ihren Wagen enthält. Auch andere Informationsseiten, z.B. die Internetpräsenz von Stiftung Warentest bietet interessante Informationen rund um den Kfz Versicherungsvergleich. Man sollte natürlich darauf achten, dass die Webplattform unabhängig ist – also den Versicherungsvergleich nicht unbedingt auf der Webseite einer großen Versicherung durchführen! Doch mit dem Vergleich allein, klingelt die Haushaltskasse noch nicht: Wer eine passende Versicherung gefunden hat, der muss noch die alte kündigen. Dies ist meist bis zum 30. November eines Jahres möglich. Der Versicherungsnehmer muss schriftlich kündigen – am besten per Einschreiben. So kann man sich auch sicher sein, dass der Brief ankommt. Eine zusätzliche Möglichkeit zur Kündigung gibt es dann, wenn die Versicherung im Laufe des Jahres die Prämien erhöht hat (aber nicht aufgrund eines Schadensfalles). Denn dann greift das Sonderkündigungsrecht und der Kunde kann auch über den 30. November hinaus kündigen. Wer von der Versicherung die Mitteilung über die Prämienerhöhung erhält, hat von diesem Tag an noch einen Monat Zeit, bei der Versicherungsanstalt die Kündigung einzureichen. Normalerweise informieren die Versicherungen ihre Kunden im November über Preiserhöhungen im darauffolgenden Jahr. Falls das Sonderkündigungsrecht in Anspruch genommen wird, sollte der Versicherungsnehmer im Kündigungsschreiben auf die Prämienerhöhung hinweisen und sie als Grund für die Kündigung nennen. Ansonsten könnte eine Kündigung nach dem 30. November auch abgelehnt werden.