Formen der privaten Rentenversicherung

Bei der Rente erhält der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Leistungsfalles einen Betrag (Rente) ausgezahlt.
Die bekannteste Form der Rente ist die Altersrente. Arbeitnehmer müssen in der Regel in die gesetzliche Rente einzahlen. Jeder hat heute erkannt, dass diese Rente im Alter nicht mehr ausreichen wird. Wer 45 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt hat und nach 2030 Rentner wird, erhält nach heutiger Statistik noch ca. 36 % vom letzten Bruttoeinkommen. Die Altersvorsorge muss in die eigenen Hände genommen werden. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, wo es vom Staat finanzielle Zuschüsse oder Steuerersparnisse gibt.
Eine Form für Arbeitnehmer ist die freiwillige betriebliche Altersvorsorge. Hier verzichtet der Arbeitnehmer durch Gehaltsumwandlung auf Teile seines Einkommens. Vom Arbeitgeber erhält er dafür eine wertgleiche Versorgungszusage.
Eine weitere Anlagemöglichkeit zur privaten Rentenversicherung für Arbeitnehmer ist die Riester Rente. Bei Einzahlung in einen zertifizierten Vertrag gibt es Zuschüsse und Steuervergünstigungen vom Staat.
Besonders für Selbständige und Gewerbetreibende gibt es zur Altersabsicherung die Rürup Rente. Sie dient für diese Personengruppen zur Basisversorgung. Bei Einzahlung in einen zertifizierten Vertrag können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Riester und Rürup Rentenverträge sind in der Ansparphase nicht pfändbar und bei Harz IV sicher.
Darüber hinaus kann jeder als zusätzliche Altersversorgung eine Kapitalbildende Renten- oder Lebensversicherung abschließen.
Gute Renditen versprechen über längere Zeiträume auch Anlagen in Fonds oder Wertpapieren. Bei den Fonds kann zwischen sicheren Anlagen mit geringen Aktienanteilen oder Risikoreicher mit höheren Aktienanteilen gewählt werden. Für Fachleute verspricht auch der direkte Handel mit Aktien hohe Renditen über lange Zeiträume.
Die private Rentenversicherung sollte mehrere Standbeine haben und es sollte in jungen Jahren damit begonnen werden.
Bei den privaten Rentenversicherungen kann der Versicherungsnehmer unabhängig von den gesetzlichen Bestimmungen, seine Verträge so abschließen, dass er mit 60 Jahren in Rente gehen kann.