Haushaltshilfe bei Krankheit, im Alter und Behinderung

Wenn es um behinderte und alte Menschen geht, dann fühlen sich die Angehörigen meist schnell überfordert. Während die Pflege der Behinderten und der alten Menschen all die Kraft der Angehörigen erfordert, bleibt die Hausarbeit meist liegen. Aus diesem Grund sieht das Sozialsystem in Deutschland vor, dass eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlt wird. Diese Haushaltshilfe widmet sich dann der Zubereitung der Mahlzeiten, dem Reinigen der Wohnung und auch die Durchführung von kleinen Besorgungen. Darüber hinaus kümmert sich eine Haushaltshilfe auch in einem derartigen Haushalt um die Kinder der Familie soweit erforderlich. In diesem Fall handelt es sich um eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Diese Art von Haushaltshilfe ist nicht zu verwechseln mit der Hauswirtschaftliche Versorgung. Diese umfasst einen Zeitraum von maximal vier Wochen, kann aber erforderlichenfalls verlängert werden. Und zwar greift diese Regelung dann, wenn jemand einen Unfall hatte und entweder sich oder die Familie nicht versorgen kann während des Aufenthalts im Krankenhaus. Auch bei der Erkrankung von einem Kind kann eine Haushaltshilfe über die Gesetzliche Krankenversicherung beantragt werden.
 
Eine Haushaltshilfe kann man als haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und Dienstleistungen gem. 35a EStG auch steuerlich absetzen. Und zwar mit 20 Prozent der Aufwendungen. Und zwar bis zu einem Höchstbetrag bis 4000 Euro.