Die Kfz-Versicherung absetzen

Der wohl größte Ausgabenpart für ein Auto ist die Kfz-Versicherung. Diese kann sowohl jährlich wie auch halbjährlich, vierteljährlich oder auch monatlich gezahlt werden. Meist zahlt man jedoch den niedrigsten Betrag wenn man ihn einmal jährlich zahlt, da sonst Zinsen auf den Betrag aufgeschlagen werden. So kommen jedes Jahr Beträge in Höhe von mehreren hundert Euro zusammen und so ist es doch sehr angenehm und beruhigend, dass man die kfz versicherung absetzen kann. Sie zählt gesetzlich zu den Sonderausgaben und ist somit in begrenzter Höhe abzugsfähig. Zudem darf man nur die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Teil- und Vollkasko hingegen sind nicht abzugsfähig. Bei Selbstständigen allerdings sieht die Situation ein wenig anders aus. Diese können die komplette Kfz-Versicherung geltend machen, wichtig ist dabei nur, dass das Fahrzeug für Firmenzwecke genutzt wird. In diesem Fall gehen die Kosten einfach in die laufende Buchhaltung ein und werden als normale Betriebsausgaben gebucht.
Wer nun allerdings feststellt, dass er trotz allem zu viel an diesen Beiträgen zahlt, der sollte einfach kfz Versicherung kündigen und sich nach einer neuen umsehen. Beachten sollte man dabei immer, dass eine Kfz- Versicherung für ein Jahr läuft und nur zum nächsten Jahr gekündigt werden kann. Dies allerdings muss dann bis zum 30.11. passieren. Da man sonst noch ein Jahr länger warten muss und sich die Situation aufgrund derf großen Konkurrenz bis dahin längst geändert haben wird. Ein Vergleich lohnt aber immer und man kann auf diese Art eine Menge Geld sparen. Nicht selten liegt der ersparte Betrag im dreistelligen Bereich.