Die PKV

Von einer Rückerstattung von Beiträgen können Versicherte in der GKV meist nur träumen. Es gibt nur wenige Krankenkassen in der GKV, die ihren Versicherten anbieten wenn sie ein Jahr lang keinen Arzt in Anspruch genommen haben einen Bonus oder gar eine Rückerstattung von Beiträgen zu erhalten. Aber auch die Versicherten der PKV haben es nicht leicht, wenn sie gezahlten Beiträge zurück haben möchten. Diese müssen erst einmal ihren Vertrag genau studieren, wie denn eine Beitragsrückerstattung in ihrer PKV möglich ist. Eine Reihe von Versicherten prüfen allerdings diese Rückerstattungsmöglichkeiten schon im Vorfeld bevor sie sich an einen Anbieter binden. Die meisten Anbieter werden mit den Rückerstattungsmöglichkeiten und ihren Bonusprogrammen natürlich auch. Eine Rückerstattung durch die Private Krankenversicherung erreichen ist aber gar nicht so einfach. Hierfür muss meist die Bedingung erreicht sein, dass während des Versicherungsjahres keine Rechnung an die PKV geschickt und von dieser - auch nicht zum Teil abzüglich des Selbstbehalts - erstattet wurde. Einige Krankenkassen der PKV haben allerdings in ihren Bedingungen auch nur stehen, dass sich dies auf Rechnungen bezieht, die nicht der Prävention dienen. Dies bedeutet, dass Vorsorgeuntersuchungen und auch Impfungen sowie die Zahnprophylaxe ausgeklammert sind. Dies bedeutet, dass diese Art von Rechnung also beruhigt bei der Krankenversicherung eingereicht werden darf.