Die Privathaftpflicht: Keine Besserstellung durch Schaden

Schäden, die mit dem Führen von einem Fahrzeug zusammen hängen, werden durch die Kfz Haftpflicht abgedeckt. Haftpflichtschäden im privaten Bereich kann man durch eine Private Haftpflicht abdecken. Hierunter fallen Schäden, die man im privaten Bereich verursacht und für die man haftbar gemacht wird.

Eine private Haftpflicht beinhaltet auch eine Teil-Rechtsschutz-Versicherung, denn die Versicherung zahlt nicht nur berechtigte Schäden, sondern zahlt auch für die Abwehr von ungerechtfertigten Schadensansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer erhoben werden.
Insbesondere jedoch übernimmt diese Versicherung Personenschäden und Sachschäden, sowie auch Vermögensschäden.
 
Bei Personenschäden speziell übernimmt eine private Haftpflicht dabei die Gesundheitskosten, Rehabilitation und gegebenenfalls auch eine lebenslange Renten, die an  das Opfer gezahlt wird. Bei Sachschäden übernimmt sie die Reparatur, oder aber den Ersatz der beschädigten Sache. Es wird jedoch im Falle des Ersatz nur der Zeitwert ersetzt, denn durch den Gebrauch hat eine Abnutzung der Sache stattgefunden, wodurch der Wert gesunken ist. Der Ersatz läuft dabei nämlich nach dem as Grundprinzip dass der Geschädigte durch den Schaden nicht besser gestellt sein soll.
Grundsätzlich ausgeschlossen ist auch bei dieser Versicherung der Ersatz von absichtlich herbei geführten Schäden.
 
Sollte es zu Vermögensschäden kommen, so zahlt die Versicherungsgesellschaft den Betrag den Schaden in der Höhe des tatsächlich nachweisbaren Schadens. – Stichwort: Entgangener Gewinn.
 
Um optimal zu einem recht günstigen Preis abgesichert zu sein, kann man auch einen Haftpflichtversicherung Vergleich durchführen. Bei den Deckungssummen ist hierbei zum Bespiel auf die Höchstgrenzen der Entschädigung zu achten.  Dabei ist zu bedenken, dass desto höher die Deckungssummen sind, desto höher auch die Versicherungsprämie liegt.
Aber auch ansonsten gibt es im Bezug auf die Policen der einzelnen Anbieter einige Unterschiede.