Restschuldversicherung

Die Restschuldversicherung wird häufig bei Ratenkrediten und Autokrediten angeboten. Die Restschuldversicherung soll, wie der Name schon deutlich macht, dafür sorgen, dass ein bestehender Kreditbetrag bei Ausfall des Schuldners, getilgt wird. Dies kann durch einen Todesfall des Kreditnehmers passieren, aber auch bei einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die Restschuldversicherung ist in der Regel unnötig und verteuert den Kredit nur. Günstige Kredite werden durch die Restschuldversicherung unattraktiver, deshalb sollte man darauf achten, dass die Kosten der Restschuldversicherung im effektiven Zinssatz des Kredites zu finden sind. Nur so sind verschiedene Kreditangebote auch realistisch vergleichbar. Wenn der Kreditberater also die Restschuldversicherung anbietet, dann sollte er auch die Kosten der Restschuldversicherung in den effektiven Kreditzins einrechnen lassen. Alles andere spricht nicht für eine seriöse Kreditberatung.