In die Rürup Rente einzahlen oder die Wohnriester nutzen

 
Eine Riester Rente können nicht alle Personenkreis abschließen. Zugänglich ist diese zum Beispiel Selbstständigen nicht. Um aber auch insbesondere Selbstständigen eine Möglichkeit der staatlich geförderten Altersvorsorge zu ermöglichen, wurde die Rürup Rente entworfen. Ihren Namen erhielt die Rürup Rente von Bert Rürup, einem deutschen Ökonomen, der maßgeblich an der Entwicklung dieser staatlich geförderten Altersvorsorge beteiligt war, die auf einer Rentenversicherung basiert. Der Hauptvorteil der Rürup Rente liegt für einen Selbstständigen insbesondere in der flexiblen Besparung. Begonnen werden kann nämlich mit kleineren monatlichen Beiträgen. Darüber hinaus kann er diese Anlageform mit Einmalzahlungen ergänzen. Und zwar flexibel je nachdem wie es die Entwicklung des Geschäftes und der damit verbunden erlaubt.
 
Für Arbeitnehmer lohnt sich dieses Modell der Altersvorsorge natürlich nicht so sehr, ist ihnen aber durchaus zugänglich. Bevorzugterweise schließen Arbeitnehmer, die zum zulageberechtigten Personenkreis gehören eine Riester Rente ab. Neu hierbei ist die Möglichkeit der Wohnriester Rente, bzw. der Eigenheimrente, wie diese Anlageform offiziell heißt. In Kraft getreten ist das Gesetz zur Wohnriester Rente am 01. August 2008. Die Regelungen hierzu gelten allerdings rückwirkend zum 01. Januar 2008.
 
Gefördert wird mit der Wohnriester Rente die selbst genutzte Wohnimmobilie. Durch sie können auch Tilgungsleistungen steuerlich gefördert werden. Allerdings nur wenn das dahinter steckende Darlehen auch wirklich für die selbst genutzte Wohnimmobilie aufgewendet wird. Dabei treffen die Regelungen zur Eigenheimrente die Teilbereiche
Erwerb oder Bau, sowie Tilgung und Genossenschaftsanteile und letztlich auch Entschuldung.
 
Eine Eigenheimrente lohnt sich vor allem für diejenigen, die sich für ihren Ruhestand ein Eigenheim anschaffen wollen. Dank der Eigenheimrente muss dieser künftig nicht unbedingt mehr Sparpläne anlegen und diese jahrelang „füttern“ um an eine minimale staatliche Förderung zu gelangen.