Die Rürup Rente – Steuern in Altersvorsorge umwandeln!

In den 80er Jahren gab es einen Herrn Norbert Blüm, der immer wieder betont hat, dass die Renten in Deutschland sicher sind. Dies ist heute zwar immer noch richtig, allerdings ist die Höhe der späteren monatlichen Rentenleistung schon lange nicht mehr so hoch, wie dies in den 80er Jahren noch der Fall war. Deshalb ist heute private Altersvorsorge wichtiger denn je. Deshalb hat die Politik mit der Rürup Rente und auch der Riester Rente zwei staatlich geförderte Altersvorsorgemodelle geschaffen.
Die Rürup Rente, die auch Basisrente genannt wird, bietet den großen Vorteil, dass die Beiträge die man investiert, steuermindernd in der persönlichen Steuererklärung angesetzt werden können. Zum Beginn der Förderung im Jahre 2005 konnten 60% der Beiträge geltend gemacht werden. Aktuell, im Jahr 2009 sind es schon 68%. Bis zum Jahre 2025 steigt die steuerliche Abzugsfähigkeit jedes Jahr um weitere 2% an, bis dann 100% erreicht sind.
Eine Rürup Rente kann grundsätzlich jeder abschließen. Im Gegensatz zur Riester Rente gibt es hier keine Unterscheidung zwischen förderberechtigt und nicht förderberechtigt. Besonders profitieren wird jedoch der Personkreis mit hohen Einkünften. Da hier die Steuerlast sehr hoch liegt, wirkt sich auch die Steuerersparnis wesentlich besser aus. Wer also beispielsweise einen Steuersatz von 40% hat und im Jahr 2.400 Euro in einen Rürupvertrag investiert, der kann hiervon 68%, dies entspricht 1.632 Euro, steuerlich ansetzten. Durch den hohen Steuersatz von 40% würde in diesem Fall eine Steuerrückerstattung von ca. 650 Euro entstehen. Dadurch müssen effektiv nur ca. 1.750 Euro selbst aufgewendet werden.