Die Rürup Rente

Die Rürup  Rente ist eine auf freiwilliger Basis abgeschlossene und seit 2005 staatlich subventionierte private Altersvorsorge.
Sie wurde von dem Ökonomen Bert Rürup gegründet und basiert nicht wie die gesetzliche Rentenversicherung auf dem Umlageverfahren, sondern auf dem Kapitaldeckungsverfahren.
 
Bei der Rürup Rente hat man auch kein Kapitalwahlrecht.
Das heißt, dass die angesparten Beiträge nicht als Einmalzahlung ausgezahlt werden, sonder als monatliche Rente.
 
Da diese Art Altersvorsorge besonders für Selbstständige nicht gesetzlich rentenversicherte Personen und "Besserverdiener" bestimmt ist, bietet sie mit den staatlichen Förderungen einen massiven Grundstein für das Rentenalter.
 
Ein Nachteil der Rürup Rente ist sicherlich, dass im Todesfall des Versicherungsnehmers die angesparten Beiträge verfallen, da sie nicht vererbbar sind.
 
Aber eigentlich hat man mit der Rürup Rente nur Vorteile, wenn man sich die aktuelle Rentensituation anschaut.
So wird das angesparte Kapital zum Beispiel bei einer längeren Arbeitslosigkeit nicht als Vermögen berücksichtigt und muss demnach auch nicht zu erst aufgebraucht werden um Arbeitslosengeld II zu bekommen.
 
Für Angestellte mit einer weniger großen Steuerbelastung bietet sich die staatlich geförderte Riester- Rente besonders an. Auch hier werden ähnlich der Rürup Rente Beiträge angespart, verzinst und als Leibrente ausgezahlt.