Wohnriester oder doch Rürup Rente

Nicht nur Selbstständigen und Unternehmern ist der Zugang zur Rürup Rente möglich. Das heißt Arbeitnehmer dürfen auch eine Rürup Rente abschließen, wenn sie das möchten. Dies tun viele insbesondere wenn sie die Vorteile, die mit der Rürup Rente verbunden sind ausnutzen wollen. Im Einzelnen wären das dass der Sparer auch mit einem derartigen Vertrag eine Altersvorsorge mit staatlicher Förderung (die Steuervorteile kommen in diesem Fall über den Sonderausgabenabzug) aufbauen kann. Dabei bleibt das Kapital, das sich in einem Rürup-Vertrag befindet, auch im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit von der Anrechnung auf das Vermögen ausgeschlossen. Die Rürup Verträge sind zudem auch in der Ansparphase vor Pfändungen geschützt. Allerdings gelten in der Rentenphase die üblichen Pfändungsfreigrenzen. Dabei wird während der Ansparphase keine Abgeltungsteuer einbehalten. Der Vorteil bei der Rürup Rente liegt insbesondere aber auch in der flexible Besparung dieser Verträge. Insbesondere für Selbstständige ist dies von Vorteil, weil sie auch mit kleineren monatlichen Beträgen die Besparung ihrer Rürup Verträge beginnen können. Dies ist sehr wichtig für viele Selbstständige um in bestimmten Phasen die Kosten niedrig halten zu können. Ist dann wieder mehr Geld zu Verfügung, können auch Einmalzahlungen geleistet werden. Hierdurch können weitere steuermindernde Effekte erzielt werden.
 
Eine Sparform, die insbesondere natürlich für Arbeitnehmer ausgelegt ist, ist die Wohnriester. Hierbei handelt es sich um eine erst 2008 den Verbrauchern ermöglichte Form der Vorsorge fürs Alter. Lange Zeit galt die Wohnriester in der Politik nämlich umstritten. Dies hatte zur Folge dass es ab 2006 erst einmal keine staatliche Förderung für das Wohnungseigentum gab. Dabei wird die Wohnriester heute als Ersatz für die Eigenheimzulage angesehen.